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Melden Sie sich einfach als Gast bei KulturLeben Leipzig und Region an.
Als Nachweis dient der gültige Leipzig-Pass (beidseitige Kopie) oder ein vergleichbarer Nachweis, z.B. eine Kopie des
Alternativ akzeptieren wir auch eine Kopie des Tafel-Passes.
Schicken Sie uns das ausgefüllte Anmeldeformular und Ihren Nachweis zu, geben Sie die Unterlagen bei einem unserer Sozialpartner ab oder melden Sie sich gleich online an → hier anmelden.
Nach erfolgreicher Anmeldung sind Sie ein Jahr lang unser Gast und erhalten kostenfreie Eintrittskarten zu vielfältigen Kulturveranstaltungen.
JA. Die Vermittlung der freien Plätze findet telefonisch statt.
Neben dem Ziel, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, ist uns auch der persönliche Kontakt zu unseren Kulturgästen sehr wichtig.
Bitte geben Sie deshalb unbedingt eine deutsche Telefonnummer an.
Nein. Sie benötigen als Gast eine deutsche Telefonnummer, da die Vermittlung der Eintrittskarten telefonisch erfolgt.
NEIN – aber es macht vieles einfacher.
Mit Ihrer E-Mail-Adresse können wir Ihnen die Bestätigung und alle wichtigen Informationen zur Veranstaltung direkt zusenden.
Wenn Sie keine E-Mail-Adresse haben, notieren Sie sich bitte während des Telefonats, was, wann und wo die Veranstaltung stattfindet.
NEIN. Vorzugsweise bitten wir um eine Kopie des Leipzig-Passes oder des Tafel-Passes, da damit Ihre Bedürftigkeit bereits geprüft wurde.
Wir akzeptieren aber auch einen ALG II-, Bürgergeld-, Wohngeld-, Grundsicherungs- oder BAföG-Bescheid.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 0341 355204-40 (AB) oder per E-Mail: kontakt(at)kulturleben-leipzig.de zur Verfügung.
Das ist unterschiedlich. In der Regel können Sie jedoch innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Anmeldung mit einem ersten Vermittlungsangebot rechnen.
Der Besuch einer Veranstaltung ist für Sie als angemeldeter Gast völlig kostenlos. Dies gilt auch für eine Begleitperson Ihrer Wahl.
JA, das ist möglich, sofern Sie als Leipziger:in einen Leipzig-Pass oder einen ALG II-, Bürgergeld-, Wohngeld-, Grundsicherungs- oder BAföG-Bescheid vorlegen können. Alternativ wird auch ein Tafel-Pass akzeptiert.